Ethik-Kodex BCCC


BECKER Gmbh CAD-CAM-CAST

Ethik-Kodex BCCC

ETHIK-KODEX

Der Firma BECKER GmbH CAD-CAM-CAST

Brückenstraße 19, 35239 Steffenberg

 

Präambel

 

Engineering, Guss und Additive Manufacturing – das sind die Kernkompetenzen von BECKER CAD-CAM-CAST. Als Geschäftspartner der Automobilindustrie und des Motorsports bietet das Unternehmen Inhouse die komplette Prozesskette. Entwicklungszeiten und -kosten reduzieren sowie hohe Qualitätsansprüche erfüllen – das bestimmt maßgeblich unser Handeln. Ein ständiger Kontakt und Austausch mit unseren Geschäftspartnern versetzt uns in die Lage, aktuelle und künftige Kundenanforderungen ganzheitlich zu verstehen und effizient umzusetzen.

 

Dabei hat das Unternehmen den Ehrgeiz, für seine Kunden einen hohen Marktwert zu schaffen, für seine Mitarbeiter ein bevorzugter Arbeitgeber und in der Gesellschaft ein anerkanntes Unternehmen zu sein. Um dem gerecht zu werden, ist ein Höchstmaß an Professionalität und Integrität erforderlich.

 

Dieser Ethik-Kodex dient dem Unternehmen dabei als ethischer und rechtlicher Kompass. Darin enthalten sind die wichtigen Regeln für unser Verhalten innerhalb des Unternehmens sowie bei unseren Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit.

 

Dieser Kodex gilt für alle unternehmerischen Aktivitäten der Becker GmbH CAD-CAM-CAST. Wir wollen unseren Kunden die beste Leistung bieten und ein zuverlässiger Partner sein. Um auch in Zukunft diese Position zu halten und weiter auszubauen, ist ein einwandfreies und verantwortungsvolles Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters unerlässlich.

 

Gesellschafter und Geschäftsleitung erwarten von allen Mitarbeitern, dass die Regeln dieses Kodex strikt eingehalten werden.

 

 

1. Allgemeine Grundsätze

 

1.1 Grundverständnis

Becker GmbH CAD-CAM-CAST ist sich seiner Rolle in der Gesellschaft und seiner Verantwortung gegenüber Geschäftspartnern, Gesellschaftern und Mitarbeitern bewusst. Klare Grundsätze dienen dazu, eine wertorientierte, ethische und rechtstreue Unternehmensführung zu gewährleisten, um bei all den unternehmerischen Aktivitäten dieser Verantwortung gerecht zu werden.

 

1.2 Verpflichtung für alle Mitarbeiter

Alle Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen im In- und Ausland zu beachten. Das gilt insbesondere für die Beachtung der Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie der Bestimmungen zum Umgang mit Konfliktmineralien. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, Veränderungen der Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen.

 

1.3 Allgemeingültige Werte und Prinzipien

Becker GmbH CAD-CAM-CAST orientiert sein Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung. Geschäftspartner sind fair, respektvoll, vertrauenswürdig bei allen Tätigkeiten zu behandeln. Das Ansehen der Becker GmbH CAD-CAM-CAST ist zu achten und zu fördern. Die von Becker GmbH CAD-CAM-CAST entwickelten und vertriebenen Produkte orientieren sich an diesen Maßstäben. Das Unternehmenseigentum ist zu schützen.

 

Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten sind zu vermeiden. Es ist untersagt, sich unter anderem unrechtmäßige Vorteile zu verschaffen. Bei Spenden wird darauf geachtet, dass sie nur gemeinnützigen Organisationen zufließen. Die Bestimmungen in Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Informationssicherheit und Datenschutz sind einzuhalten. Eine Beteiligung an jeglicher Form von Geldwäsche ist verboten. Verstöße gegen diesen Kodex sind dem Geschäftsführer (GF) oder der Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) unverzüglich zu melden.

 

Jeder Vorgesetzte ist verpflichtet, seine Mitarbeiter nur nach ihrer Leistung zu beurteilen und die Einhaltung dieser Richtlinie in seinem Verantwortungsbereich sicherzustellen.

 

Der Ethik-Kodex kann nicht alle Situationen abdecken, in die wir bei unserer täglichen Arbeit kommen können. Es kann vorkommen, dass wir vor einem Dilemma stehen, dessen Lösung uns ein Problem bereitet. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ratschläge und Unterstützung einzuholen. Wir können uns an unseren direkten Vorgesetzten, eine andere Person in der Managementstruktur, die Personalabteilung, den GF oder die QMB wenden. Probleme dürfen nicht ungelöst bleiben. Repressalien gegen Mitarbeiter, die Probleme in gutem Glauben melden, werden nicht geduldet.

 

 

2. Gesellschaftliche und soziale Verantwortung

 

2.1 Menschenrechte

Becker GmbH CAD-CAM-CAST respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält Becker GmbH CAD-CAM-CAST die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.

 

2.2 Diskriminierungsverbot

Becker GmbH CAD-CAM-CAST lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

 

2.3 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Becker GmbH CAD-CAM-CAST gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Becker GmbH CAD-CAM-CAST unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

 

​​​​​​​2.4 Arbeitsbedingungen

Becker GmbH CAD-CAM-CAST achtet das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit der Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus, gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ein.

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST möchte die persönliche Entwicklung der Mitarbeiter fördern. Mitarbeitergespräche tragen dazu bei, die erforderlichen Kompetenzen, erreichte Leistungen, Entwicklungspläne und Karrierepfade entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Beschäftigten sowie den geschäftlichen Anforderungen zu ermitteln. Training und kollaborative Arbeitsweisen tragen zu diesem Prozess bei. Becker GmbH CAD-CAM-CAST unterstützt seine Mitarbeiter, damit sie ihr größtmögliches Potential entfalten können, durch

•           Interne und externe Schulungen

•           Übertragung von Verantwortung und Befähigung zur Eigenständigkeit

•           Förderung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung auf allen Ebenen

•           Angebote über Karrieremöglichkeiten und faire Bezahlung

•           Aktiver Beitrag zur beruflichen Ausbildung

 

Wir tragen die Verantwortung, andere respektvoll zu behandeln. Becker GmbH CAD-CAM-CAST möchte ein Umfeld schaffen, in dem die Beschäftigten keine Angst haben, ihre Meinung im Hinblick auf Verbesserung und Optimierung ihrer Arbeitsumgebung auf sachliche und konstruktive Weise zu äußern. Becker GmbH CAD-CAM-CAST duldet keine Form von Erniedrigung, Belästigung – sei sie sexueller, körperlicher oder psychischer Art –, Zwang, Mobbing oder jede andere beleidigende Verhaltensweise.

 

Die Privatsphäre der Mitarbeiter wird geachtet. Der Zugriff auf personenbezogene Daten ist Personen vorbehalten, deren Funktion und Verantwortung die Handhabung personenbezogener Daten erforderlich macht. Becker GmbH CAD-CAM-CAST gibt keine personenbezogenen Informationen an Dritte weiter, ausgenommen in dem Maße, in dem dies durch die geltenden Gesetze und Vorschriften notwendig und zulässig ist.

 

Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art wird beachtet. Insbesondere das Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit aus 1930 (Übereinkommen 29 der Internationalen Arbeitsorganisation) und das Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit aus 1957 (Übereinkommen 105 der Internationalen Arbeitsorganisation) werden eingehalten.

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST beachtet die Regelungen zum Verbot von Kinderarbeit, insbesondere das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung aus 1973 (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit aus 1999 (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) werden eingehalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

 

​​​​​​​​​​​​​​2.5 Umweltschutz

Becker GmbH CAD-CAM-CAST ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze und Bestimmungen, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten. Becker GmbH CAD-CAM-CAST bemüht sich, die durch ihre Prozesse verursachte Umweltbelastung zu minimieren und die Umweltauswirkungen regelmäßig zu evaluieren und zu überwachen. Dies wird auch von den Lieferanten erwartet.

 

​​​​​​​2.6 Kommunikation

Dieser Ethik-Kodex ist mit sämtlichen Verantwortlichen der Firma abgestimmt worden.

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST kommuniziert offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Ethik-Kodex und über deren Umsetzung gegenüber den Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessens- und Anspruchsgruppen.

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST ist ebenfalls insgesamt bemüht, einen vertrauensvollen Dialog zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu fördern. In diesem Sinne hält das Unternehmen seine Mitarbeiter über geschäftliche Aktivitäten auf dem Laufenden und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen über die Weitergabe von Informationen.

 

 

3. Fairer Wettbewerb

 

​​​​​​​​​​​​​​3.1 Umgang mit Kunden und Lieferanten

Wir sind verpflichtet, alle unsere Kunden unabhängig von der Größe ihres Unternehmens aufrichtig und fair zu behandeln und unsere vertraglichen Verpflichtungen immer einzuhalten. Wir müssen unseren Kunden qualitativ hochwertige und sichere Produkte und Dienstleistungen liefern, die ihre Erwartungen erfüllen. Qualität und Sicherheit sind Grundwerte von Becker GmbH CAD-CAM-CAST. Demzufolge müssen wir alle Kontrollnormen, alle geltenden Gesetze und Vorschriften und internen Kontrollverfahren befolgen, um dafür zu sorgen, dass unsere Kunden sichere und qualitativ hochwertige Produkte erhalten.

 

Unsere Lieferanten leisten einen wichtigen Beitrag zum Wert unserer Produkte und spielen eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit. Wir müssen auf ethischen Grundsätzen basierende Beziehungen mit unseren Lieferanten fördern und dafür sorgen, dass unsere Lieferanten fair und gerecht behandelt werden. Die Kriterien für die Auswahl der Güter und Dienstleistungen sind der Preis, die Qualität, die Leistung, die Lieferbedingungen und die Eignung.

 

​​​​​​​​​​​​​​3.2 Korruptionsverbot

Becker GmbH CAD-CAM-CAST lehnt Korruption und Bestechung ab. Im Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Die Gewährung persönlicher Vorteile durch Becker GmbH CAD-CAM-CAST und seine Mitarbeiter an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für das Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt.

 

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Mitarbeiter von Becker GmbH CAD-CAM-CAST dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

 

Jeder Mitarbeiter muss seine privaten und die Interessen von Becker GmbH CAD-CAM-CAST streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonfliktes ist zu vermeiden. So ist es nicht zulässig, Aufträge an nahestehende Personen (z. B. Ehegatten, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner) zu vergeben. Unzulässig ist es auch, Aufträge an Unternehmen zu geben, in denen nahestehende Personen arbeiten oder an denen nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind. Unzulässig sind Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen und Nebentätigkeiten für Geschäftspartner. Ausnahmen können nur von dem zuständigen Geschäftsführer genehmigt werden. Mitarbeiter, die sich direkt mit 5 % und mehr an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen das dem GF oder der QMB melden. Sie werden prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht.

 

​​​​​​​​​​​​​​3.3 Wettbewerber

Becker GmbH CAD-CAM-CAST achtet den fairen Wettbewerb. Daher sind die geltenden Gesetze einzuhalten, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstigen Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen unlauter beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden rechtswidrig zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen unlautere Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.

 

Die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit kann problematisch sein. Der GF oder die QMB sind in diesen Fällen zu kontaktieren.

 

​​​​​​​​​​​​​​3.4 Geschäftsgeheimnisse

Becker GmbH CAD-CAM-CAST achtet und wahrt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hier eine Befugnis erteilt wurde, es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts dazu zwingt.

 

 

4. Geltungsbereich, Umsetzung und Lieferanten

 

​​​​​​​4.1 Geltungsbereich

Dieser Ethik-Kodex gilt für das gesamte Unternehmen Becker GmbH CAD-CAM-CAST sowie etwaige ihr angegliederte Unternehmen.

 

​​​​​​​4.2 Umsetzung und Einhaltung

Becker GmbH CAD-CAM-CAST wird seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diesen Ethik-Kodex bekannt machen und durch geeignete Maßnahmen darauf hinwirken, dass er eingehalten wird.

 

​​​​​​​​​​​​​​4.3 Lieferanten

Becker GmbH CAD-CAM-CAST wird diesen Ethik-Kodex seinen unmittelbaren Lieferanten auf Anforderung gerne vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei seinen Lieferanten bestmöglich fördern und sie auffordern, sich mit diesen Regeln konform zu verhalten.

 

​​​​​​​4.4 Konsequenzen bei Verstößen

Für Mitarbeiter können Verstöße gegen diesen Kodex folgende Konsequenzen haben

•           Abmahnung

•           Kündigung

•           Schadensersatzansprüche Dritter

 

Für Becker GmbH CAD-CAM-CAST können Verstöße gegen diesen Kodex die folgenden

Konsequenzen haben

•           Schadensersatzansprüche Dritter

•           Kostenintensive Gerichtsprozesse

•           Geldstrafe

•           Imageverlust

 

​​​​​​​4.5 Ansprechpartner

Haben Sie Bedenken oder Fragen?

•           Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung.

•           Ist eine Klärung nicht möglich, stehen der GF oder die QMB als Ansprechpartner zur Verfügung.

•           Der GF oder die QMB können jederzeit direkt angesprochen werden, auf Wunsch auch vertraulich und anonym:
            Michael Becker: 06465 9143-10 / mbecker@beckerccc.com
            Beate Lenz: 06465 9143-14 / blenz@beckerccc.com

 

Becker GmbH CAD-CAM-CAST hält sich an die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sog. Hinweisgeberschutzrichtlinie/ Whistleblowing-Richtlinie, Richtlinie 2019/1937 vom 26.11.2019. Geschützt werden alle Personen, die tatsächliche oder potenzielle Verstöße melden, von denen sie im beruflichen Kontext Kenntnis erhalten haben.

 

Sollte Ihnen ein Verstoß gegen diesen Kodex bekannt werden, sind Sie verpflichtet, den GF oder die QMB unverzüglich zu informieren.